Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umweltkriminalität – Verbrechen an Natur, Umwelt und Mensch“ erklärt Steffi Lemke, parlamentarische Geschäftsführerin und naturschutzpolitische Sprecherin:
„Umweltkriminalität hat weltweit eine erschreckende Entwicklung genommen. Die vorliegenden Zahlen machen deutlich, dass auch Deutschland Ziel des Ausverkaufs und der Zerstörung von Natur ist – und die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Die Bundesregierung muss sich diese Zahlen genauer ansehen und Gegenmaßnahmen ergreifen.“
Hintergrund:
Der UN-Bericht The Rise of Environmental Crime (2015) schätzt, dass durch Umweltkriminalität, durch Verbrechen gegen unseren Planeten, der internationalen Staatengemeinschaft ein Schaden von bis zu 258 Milliarden Dollar entsteht – pro Jahr. Durch einen Fallzahlenanstieg von zuletzt 26% von 2014 auf 2015 und einen konstanten jährlichen Anstieg um 5 bis 7 % in den letzten 10 Jahren ist Umweltkriminalität damit zum inzwischen viertgrößten Verbrechen weltweit geworden. Dies war Anlass für die Kleine Anfrage „Umweltkriminalität – Verbrechen an Natur, Umwelt und Mensch“.
Auch in Deutschland ist die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die Umwelt (§§324 ff. StGB) zuletzt deutlich angestiegen: Im Vergleich zu 2014 gab es ein Plus von 4,5% auf 17.349 Ermittlungsverfahren in 2015, aktuellere Zahlen lägen der Regierung noch nicht vor. In den abgeschlossenen Verfahren wurden fast ausschließlich Geldstrafen verhängt, zeigt diese Kleine Anfrage. Einen besonderen Schwerpunkt in den Ermittlungsverfahren machten dabei der unerlaubte Umgang mit Abfällen, Gewässerverunreinigung und der Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten aus. Zudem sagt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Kleine Anfrage, dass „Deutschland auch zukünftig ein Ziel organisierter krimineller Aktivitäten im Bereich Umweltkriminalität sein wird“, auch in Deutschland erwartet die Bundesregierung hohe Gewinnmargen durch Umweltkriminalität. Konkrete Kenntnisse oder Schätzungen über Schäden in Deutschland habe die Bundesregierung jedoch nicht. Trotz dieser Erkenntnisse hält die Bundesregierung die Strafandrohungen im StGB für „wirksam, abschreckend und verhältnismäßig“, die deutschen Gesetze seien „grundsätzlich ausreichend“. Für die Bundesregierung ergibt sich somit aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
Die NOZ berichtet am 26.05.2017: „Illegal Müll entsorgt: Zahl der Umweltdelikte in Deutschland steigt“
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