Bild: Michal Jarmoluk / Pixabay

Sachsen-Anhalt Kommunen rufen Bund-Fördergelder für Breitband-Ausbau kaum ab

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Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt“ erklärt Steffi Lemke, parlamentarische Geschäftsführerin und naturschutzpolitische Sprecherin:

„Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben seit 2015 Förderbescheide über 180 Millionen € bekommen von denen erst 400.000 € abgeflossen sind. Selten wurde mit so viel Geld so wenig geschafft. Die Bundesregierung wird ihr Breitbandziel verfehlen. Sie hat zu spät gehandelt und die falschen Impulse gesetzt. Vereinfachte Förderverfahren werden den Breitbandausbau nicht beschleunigen.Im Haushalt steht dafür zwar viel Geld zu Verfügung, aber passiert ist wenig bis gar nichts.Nicht nur der ländliche Raum ist betroffen, auch in Städten gibt es immer noch weiße Flecken. Verantwortlich ist auch hier der gescheiterte CSU Verkehrsminister Alexander Dobrindt. Er hat das Programm so kompliziert gemacht, dass insbesondere die kleineren Städte und Gemeinden überfordert sind mit den Anträgen und den sehr umfangreichen Ausschreibungen. Daneben hat gerade die Telekom in den ersten Jahren das Förderprogramm ausgebremst. Pläne zu bereits verlegten Kabeln wurden zeitverzögert an die Kommunen herausgegeben oder Planungen der Kommunen mussten überarbeitet werden, weil die Telekom zwischendurch punktuell ihr Netz ertüchtigt hatte. Zudem gewinnt die Telekom viele Ausschreibungen und setzt dann in den Verträgen durch, dass sie sich mit der Verlegung der Kabel mehrere Jahre Zeit lassen kann. Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass dieses Vorgehen beendet wird.“

Hintergrund:

Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 15 Mio. Euro.

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