Die Naturlandschaft Elbe ist an der Belastungsgrenze

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Schutz der Unteren und Mittleren Elbe und Abkommen mit Tschechien“ und zum vorliegenden Entwurf „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe erklärt Steffi Lemke, Sprecherin für Naturschutzpolitik:

„Mit der Unterzeichnung des Abkommens würde die Bundesregierung den Bau weiterer Staustufen an der Elbe in Tschechien unterstützen – mit erheblichen negativen grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Elbe und ihre Schutzgebiete. Die wertvolle Naturlandschaft der Elbe ist heute schon an der Belastungsgrenze. Die extremen Dürren werden verschärft durch die künstliche Eintiefung des Flusses. Die Folgen sind trockene Auen und sinkende Grundwasserstände mit negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, das UNESCO Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich und das UNESCO Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe und damit für die Menschen vor Ort. Diese gravierenden Folgen blendet die Bundesregierung jedoch aus, das zeigt der Entwurf des Abkommens deutlich, das den Fokus auf die Funktion der Elbe als Wasserstraße legt. Das ist nicht im Sinne des Gesamtkonzepts Elbe und des europäischen Umwelt- und Naturschutzrechts. Wer so mit Naturräumen umgeht, hat das Vorsorgeprinzip und das Verschlechterungsverbot nicht verstanden. Priorität muss der Stopp und die Umkehr der Erosion des Flussbettes sein. Es braucht Maßnahmen, die das Wasser in der Landschaft halten, statt es schneller abfließen zu lassen. Das derzeitige Abkommen in dieser Form wäre verantwortungslos und völlig aus der Zeit gefallen. Es und sollte nicht unterzeichnet werden.“

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